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Mit dem Dekret des Landeshauptmannes vom 18.03.2015 Nr. 2366 (veröffentlicht im Amtsblatt der Region Nr. 12 vom 24.03.2015) wurden sowohl das Formular für die GIS-Erklärung als auch die diesbezügliche Anleitung mit den obgenannten Fällen und Modalitäten festgelegt.
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