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Home > Bürgerservice > Gebühren > GIS-Erklärung - Dekret des Landeshauptmannes vom 18.03.2015 Nr. 2366
Mit dem Dekret des Landeshauptmannes vom 18.03.2015 Nr. 2366 (veröffentlicht im Amtsblatt der Region Nr. 12 vom 24.03.2015) wurden sowohl das Formular für die GIS-Erklärung als auch die diesbezügliche Anleitung mit den obgenannten Fällen und Modalitäten festgelegt.
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